Die Kinderversorgung
Kennen Sie heute schon die Ziele und Wünsche Ihres Kindes?

Irgendwann möchte Ihr Kind ein Auto oder gründet eine eigene Familie, ein Studium, dieses vielleicht in einer anderen Stadt oder ein eigenes Haus wären für Ihren Sprössling eine feine Sache.
Doch reduzierte gesetzliche Leistungen trüben die Zukunftsaussichten. Jetzt kommt es auf Eigenvorsorge an. Je früher Sie damit beginnen, umso günstiger wird es.
Eine Krankheit oder ein Unfall kann die Lebensplanung Ihres Kindes gänzlich verändern.
Die Lösung: Eine Art Junior-Schutzbrief
Die Vorteile einer solchen Absicherung sind u. a.:
* Sie bestimmen eine Versorgungsphase, in der Sie die Beiträge für das Kind entrichten.
* Nach Ablauf der Versorgungsphase geht der Vertrag automatisch auf das Kind über.
In der Versorgungsphase:
Bei Tod des Versorgers, Beitragsfreiheit bis zum Ablauf der Versorgungsphase.
Bei Invalidität des Kindes durch Unfall oder Krankheit, Zahlung der vereinbarten Invaliditätsleistung (z.B.: 50.000,- Euro ab Invaliditätsgrad von 50%).
In der Erwachsenenphase:
Zwischen dem 15. und dem 25. Lebensjahr ist der Einschluss einer Berufsunfähigkeitsrente für das Kind bis 1.000,-Euro mtl. ohne Gesundheitsprüfung möglich.
Die Auszahlung von Fondsanteilen ist jederzeit möglich, ohne den Vertrag kündigen zu müssen; z.B.: zum 18 Lj., für Selbstständigkeit, u.s.w.
Der Vertrag kann somit weiter laufen und das Ziel der Altersversorgung wird weiter verfolgt.
In der Rentenphase:
Lebenslange Rentenzahlung, mind. für die Dauer der vereinbarten Rentengarantiezeit
Wahlweise: Einmalige Kapitalauszahlung oder Übertragung der Fondsanteile
Für eine Beratung zur Absicherung Ihres Kindes stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung!
